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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

23.11.2017 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Schlechte Bewertung – wie kann ich diese löschen lassen?

Grundsätzlich muss sich jeder im Internet auf Bewertungsplattformen öffentlich bewerten lassen, egal ob Unternehmer, Lehrer oder auch Arzt. Sind die abgegebenen Bewertungen jedoch rechtsverletzend, kann man dagegen vorgehen. Kann beispielsweise nachgewiesen werden, dass die Person niemals Kunde bzw. Patient war oder die Bewertung aufgrund der beschriebenen Kriterien nicht stimmen kann, hat man als Bewerteter das Recht, den Plattformbetreiber zur Löschung zu bitten. Werden falsche, schmähende oder beleidigende Bewertungen abgegeben, ist die Rechtslage eindeutig. Die einmalige Information an den Plattformbetreiber mit der Aufforderung zur Löschung des Beitrags reicht aus, um die Kritik von der Bewertungsplattform zu nehmen.

  • Sie haben auch schon schlechte Erfahrungen mit Bewertungsplattformen gemacht? Melden Sie sich per Mail an uns  - wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Michael Hannig

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