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12.11.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler
Urheberrecht: Neues Verwertungsgesellschaftengesetz
Am 11.11.2015 hat die Bundesregierung gemäß einer aktuellen Pressemitteilung den Entwurf eines Gesetzes über die urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften (VGG) veröffentlicht. Bislang galt in Deutschland das sog. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG). Aufgrund der umfassenden Änderungen durch die EU-Richtlinie 2014/26/EU wird damit das gesamte Gesetz neu gefasst.
Beibehalten wurde die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaften auf kulturelle und soziale Zwecke sowie der Abschlusszwang zugunsten der Nutzer der urheberrechtlich geschützten Werke. Eine detaillierte Ausgestaltung erhalten das Innenverhältnis zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Rechteinhabern sowie das Außenverhältnis zu den Nutzern. Von besonderer Praxisrelevanz sind die Regelungen über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten für Musiknutzung im Internet. Insbesondere für Streaming-Dienste wie „Spotify“ oder „Deezer“ sollen zentrale Lizenzzentren entstehen. Insbesondere die GEMA soll bereits an einer solchen Gründung zusammen mit der englischen und schwedischen Musik-Verwertungsgesellschaft arbeiten. Das Gesetz trifft zudem umfangreiche Neuregelungen für die Geräte- und Speichermedienvergütung.
Regensburg, 12.11.2015
Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt
Referat IT- und Internetrecht, Geistige Schutzrechte
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