Kontaktieren Sie uns!
Vom Mehrwert profitieren

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

12.09.2022 | Von: Rechtsanwalt Michael Hannig

Warum Kundendaten unbedingt aktuell gehalten werden sollten

60.000 € - dieses Bußgeld kassierte ein spanisches Energieunternehmen, weil es versäumt hatte, die Kontaktdaten eines Kunden zu aktualisieren. Bei einem neu abgeschlossenen Stromvertrag passierte, was passieren musste: Das Unternehmen schickte jenen Vertrag postalisch an die alte Adresse.

Der neue Bewohner erfuhr daraufhin einige personenbezogene Daten des Kunden, einschließlich seiner neuen Adresse. Besonders brisant war dabei, dass der Kunde gegen den neuen Bewohner schon eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Für den Kunden also ein absoluter worst case.

Mit den 60.000 € war das Unternehmen allerdings noch gut bedient. Die Aufsichtsbehörde hatte zunächst ein Bußgeld von 100.000 € festgesetzt, dieses dann aber aufgrund der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens reduziert. Auch hierbei zeigt sich wieder einmal der Vorteil auch unserer Empfehlung, mit den Aufsichtsbehörden im Fall des Falles stets zu kommunizieren.

Auch wenn sich dieser Fall in Spanien ereignet hat – die Gefahr für ein solches Bußgeld (zumindest dem Grunde nach) besteht ebenso auch hier in Deutschland. Einerseits handelt es sich um denselben Verstoß nach der DSGVO und andererseits stimmen sich die europäischen Aufsichtsbehörden auch untereinander ab.

In der Praxis können solche „banalen“ Unachtsamkeiten schnell passiert sein. Die Empfehlung für die Praxis geht daher ganz klar dahin, dass Kundendaten bestmöglich aktuell gehalten werden sollten. Zwar muss das Unternehmen nicht proaktiv stets die Daten ihrer Kunden auf mögliche Änderungen überprüfen. Sinn machen aber regelmäßige Aufforderungen an die Kunden, mitzuteilen, ob die Daten noch aktuell sind. Insbesondere dann, wenn ein Kunde eine Änderung mitteilt, sollte diese unbedingt eingepflegt werden, da auch die sog. Datenrichtigkeit von der DSGVO geschützt wird und das Verwenden unrichtiger Daten daher ebenso ein Bußgeld auslösen kann.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Ansprechpartner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

hannig@paluka.de
Michael Hannig

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen