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13.05.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler
Wettbewerbsrecht/Presserecht: Zur Zulässigkeit der "Tagesschau-App"
Der BGH hat mit Urteil vom 30.04.2015, Az. I ZR 13/14 über eine Klage von Zeitungsverlagen gegen die ARD sowie den NRD entschieden. Die Kläger sind der Auffassung, dass das Angebot über die Tagesschau-App gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Dies wiederum stelle eine Wettbewerbsverletzung dar.
Das Berufungsgericht ging noch davon aus, dass die App lediglich Inhalte des Online-Portals „tagesschau.de“ wiedergebe. Da dieses selbst nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße, sei auch die App nicht "presseähnlich". Das sah der BGH anders.
Die Freigabe des Online-Portals "tagesschau.de" ist lediglich auf das Konzept bezogen. Die konkrete Umsetzung, beispielsweise mittels App, ist von dieser Einordnung nicht umfasst. Daher sind auch nachfolgende Gerichte nicht an die Anordnung gebunden. Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der BGH teilte noch mit, dass eine Presseähnlichkeit dann vorliegt, wenn bei dem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht. Es ist daher denkbar, dass die Tagesschau-App in der jetzigen Form durch das Berufungsgericht als unzulässig eingestuft wird.
Regensburg, 13.05.2015
Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte
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