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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

26.03.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

Wettbewerbsrecht: zur Zulässigkeit der Abmahnung sämtlicher an einer Gemeinschaftswerbung beteiligten Unternehmen

Die Mehrfachverfolgung rechtlich selbständiger Filialen durch einen Wettbewerbsverband kann zulässig sein. Eine Gemeinschaft von 16 Einzelhandels-GmbH warb in einem Werbeprospekt in einer Tageszeitung für eine Waschmaschine. Hierbei erfolgte eine unzulässige Werbung mit einem Testurteil der Stiftung Warentest. Daraufhin mahnte der Kläger sämtliche in der Anzeige aufgeführten Unternehmen ab und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeverpflichtung sowie zum Ersatz der Abmahnkosten auf. Die betroffenen Unternehmen wehrten sich mit dem Argument, das Vorgehen des Klägers sei rechtsmissbräuchlich.

Nach Auffassung des OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2014, Aktenzeichen 6 U 201/12, liegt kein Rechtsmissbrauch vor. Da im Impressum der Werbeanzeige alle 16 Unternehmen aufgeführt waren, waren auch alle zur Unterlassung verpflichtet. Dies reiche zur Geltendmachung von Unterlassungsanspruch, Vertragsstrafeverpflichtung und Abmahnkosten aus. Bezüglich der Abmahnkosten war das beherrschende Motiv gerade nicht, zusätzlich Kosten zu verursachen. Auch die Inanspruchnahme vor verschiedenen Gerichten war zulässig, da der Gerichtsstand der Unternehmen nicht einheitlich war und die prozessuale Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes zu viel Zeit gekostet hätte.

Regensburg, 26.03.2015

Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte

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