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06.05.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

Wettbewerbsrecht: Zur zweiten UWG-Reform

Zentrale Regelung des Wettbewerbsrechts in Deutschland ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bereits im Jahre 2008 wurde das UWG mit der Anpassung an Europäisches Recht geändert. Auch nach dieser Änderung war es jedoch erforderlich, dass die Rechtsprechung durch Gesetzesauslegung für eine Harmonisierung sorgt. Die Herbeiführung der vollständigen Harmonisierung ist laut EuGH aber nicht Aufgabe der Rechtsprechung. Daher wird nunmehr eine Nachbesserung des UWG auf den Weg gebracht. Gemäß der Vorabfassung des Entwurfs des 2. Gesetzes zur Änderung des UWG, Drucksache 18/4535, soll es sich lediglich um klarstellende Anpassungen handeln. In der Rechtsanwendung werde seitens des Gesetzgebers keine Änderung erwartet.

Zwar wird in vielen Fällen tatsächlich lediglich die möglichst exakte Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie verfolgt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die 2. Änderung des UWG nicht ohne rechtliche Auswirkungen bleiben wird. Insbesondere wird dem Begriff der „fachlichen Sorgfalt“ eine zentralere Bedeutung zugemessen als bislang. Eine gesetzliche Ausgestaltung erhalten nunmehr auch aggressive geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern in einem neuen § 4a UWG.

Regensburg, 06.05.2015

Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte

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